ÖFFNUNGSZEITEN/OPENING TIMES
Unser Geschäft ist bis voraussichtlich 13.12.2021 geschlossen!
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 0664 1967 606 oder per Mail unter: info@sportdanler.at
Lageplan/Location 6167 Neustift, Dorf 18, Österreich
Öffnungszeiten / Opening Times
0
Keine Produkte in Warenkorb

Allgemeine Mietbedingungen

Sport Danler Neustift im Stubaital > Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen - zum Ski mieten in Neustift im Stubaital

1.
Der Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit Erhalt der Buchungsbestätigung.

2.
Wir halten Ihre Reservierung bis Geschäftsschluss des ersten Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Reservierung nicht in Anspruch nehmen können, ersuchen wir um schriftliche Stornierung.

3.
Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und der Firma Sport Danler in 6167 Neustift zustande, indem der Vermieter dem Mieter den Mietgegenstand übergibt.

Der Mietpreis ist am Ende der Mietdauer bar zu bezahlen. Wir akzeptieren keine EC und Kreditkarten.

4.
Der Mietpreis gilt nur für aufeinanderfolgende Tage.

5.
Auch in den Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstiger Witterung, bleibt die Mietzinszahlungspflicht aufrecht.

6.
Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters während aufrechter Miete gilt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests und der sofortigen Rückgabe des Mietgegenstandes, dass ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des ärztlichen Attests keine Miete zu zahlen ist.

7.
Im Mietpreis inbegriffen ist die kostenlose Möglichkeit, auf ein anderes Modell der gleichen Preisklasse umzusteigen.

8.
Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt.

9.
Beim Ski mieten in Neustift im Stubaital, vor Herausgabe des Mietgegenstandes ist eine Sicherstellung (Kaution) zu leisten. Diese kann ein Personaldokument, ein Kreditkartenbeleg oder Bargeld sein. Die Hinterlegung der Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.

10.
Der Mietgegenstand ist grundsätzlich nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Im Schadenfall, also bei Bruch oder Diebstahl, ist der Zeitwert des Verleihgerätes zu bezahlen.

Durch Zahlung einer Schutzgebühr von 10 % des Mietpreises, entfällt der soeben genannte Selbstbehalt in Folge von Bruch.
Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen, sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Produktes.

11.
Vermietungen nach 15.00 Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes vor 10.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

12.
Skischuhe werden an die Skibindung angepasst, beide Mietgegenstände entsprechen den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 11088. Im Zuge der Übergabe des Mietgegenstandes wird eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung nach ISO-/ÖNORM jedoch nicht vorgenommen.

13.
Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters – insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung – entstehen.

14.
Persönliche Daten, die im Zuge der Geschäftsabwicklung angegeben werden, werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, ausschließlich zur Bearbeitung der Anfragen bzw. Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt.

15.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen – als vereinbart, Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Innsbruck.

Stand 01.09.2023